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Wie komme ich in eine gesetzliche Krankenkasse?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie komme ich in eine gesetzliche Krankenkasse?
  2. Welche Regeln gelten für die Aufnahme in eine gesetzliche Krankenkasse?
  3. Wie muss man sich bei der gesetzlichen Krankenkasse anmelden?
  4. Wie kann eine gesetzliche Krankenkasse die Mitgliedschaft kündigen?
  5. Welche Krankenkasse übernimmt einen Wechsel zu einer anderen Krankenkasse?

Wie komme ich in eine gesetzliche Krankenkasse?

Wer als Angestellter zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möchte, muss sein regelmäßiges Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 64.350 Euro (Stand 2021) drücken. Wer bereits vor dem 31. Dezember 2002 privat versichert war, für den gilt 2021 eine besondere Grenze von 58.050 Euro.

Welche Regeln gelten für die Aufnahme in eine gesetzliche Krankenkasse?

Bis heute gelten die alten Regeln für die Aufnahme in eine gesetzliche Krankenkasse. Aufgenommen werden Arbeitnehmer, deren monatliches Einkommen über 450 Euro liegt und monatlich 60.750,00 Euro jährlich oder 5.062,50 Euro monatlich nicht überschreitet.

Wie muss man sich bei der gesetzlichen Krankenkasse anmelden?

Gehört man zum Kreis der Pflichtversicherten, so muss man sich bei einer der für seinen Wohnort zuständigen gesetzlichen Krankenkassen anmelden. Dies schreibt der Gesetzgeber zwingend vor, um sicherzustellen, dass in Deutschland niemand aus wirtschaftlichen Gründen ohne Krankenversicherung lebt.

Wie kann eine gesetzliche Krankenkasse die Mitgliedschaft kündigen?

Gesetzliche Krankenkassen haben keinerlei rechtliche Grundlage Ihre Mitgliedschaft zu kündigen. Freiwillige Mitglieder müssen allerdings darauf achten, dass sie ihre Beiträge immer pünktlich bezahlen, sonst kann ihnen die gesetzliche Krankenkasse die Mitgliedschaft kündigen.

Welche Krankenkasse übernimmt einen Wechsel zu einer anderen Krankenkasse?

Andere übernehmen in bestimmten Krankheitsfällen die Kosten für eine häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe. Wer einen Wechsel zu einer anderen Krankenkasse erwägt, muss sich allerdings an gesetzliche Vorgaben halten.